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Rechtsprechung zum Vertragshändlervertrag
OLG Koblenz – Urteil vom 22.04.2010 – 2 U 352/09
Das Anknüpfen einer außerordentlichen Kündigung eines Vertragshändlervertrages an einen zu erzielenden Mindestumsatz stellt eine unangemessene Benachteiligung des Händlers dar.
BGH – Urteil vom 13.01.2010 – VIII ZR 25/08
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist die auf den Handelsvertreter zugeschnittene Bestimmung des § 89b HGB auf einen Vertragshändler entsprechend anzuwenden, wenn sich das Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem Hersteller oder Lieferanten nicht in einer bloßen Käufer-Verkäufer-Beziehung erschöpft, sondern der Vertragshändler so in die Ansatzorganisation des Herstellers oder Lieferanten eingegliedert war, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hatte und der Händler zum anderen verpflichtet ist, dem Hersteller oder Lieferanten seinen Kundenstamm zu übertragen, so dass sich dieser bei Vertragsende die Vorteile des Kundenstamms sofort und ohne Weiteres nutzbar machen kann.
OLG Düsseldorf – Urteil vom 30.09.2009 – U (Kart) 3/09
Vertragliches Preisbestimmungsrecht zugunsten des Herstellers benachteiligt den Vertragshändler unangemessen.
BGH – Urteil vom 20.07.2005 – VIII ZR 121/04
Die Einräumung und nähere Ausgestaltung eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts ist - auch wenn sie den Preis betrifft - gemäß §§ 307 ff. BGB überprüfbar.
Ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht darf sich der Verwender durch Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich nur vorbehalten, wenn dafür ein berechtigtes Interesse besteht. Eine Befugnis zur einseitigen Festlegung kann ebenso wie eine solche zur einseitigen Änderung wesentlicher Vertragsbestimmungen nur dann formularmäßig begründet werden, wenn schwerwiegende Gründe dies rechtfertigen. Erforderlich ist weiterhin, dass die Voraussetzungen und der Umfang des Leistungsbestimmungsrechts tatbestandlich hinreichend konkretisiert sind. In jedem Fall müssen die berechtigten Belange des anderen Teils ausreichend gewahrt sein.
BGH – Urteil vom 13.07.2004 – KZR 10/03
Eine Vertragsklausel , die dem Vertragshändler vorgibt, dass sichergestellt werden muss, dass der Händler "in keiner Weise" Nutzen aus Investitionen des Herstellers in Ausstattung und Schulung der Händlerbetriebe für ein von ihm betriebenes Zweitfabrikat zieht, benachteiligt den Händler unangemessen und ist unwirksam.
Eine Vertragsklausel zur Festlegung von Mindestabsatzmengen durch den Vertragshändler unter Berücksichtigung der „Modellpolitik“ eines KFZ-Herstellers ist verschwommen, unbestimmt und nicht hinreichend objektivierbar mit der Folge, dass die Klausel insoweit wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist.
BGH – Urteil vom 06.10.1999 – VIII ZR 125/98
Ein im Vertragshändlervertrag zugunsten des Importeurs vorgesehenes Teilkündigungsrechtes ist unwirksam, wenn dem Vertragshändler hierfür kein angemessener Ausgleich gewährt wird.
BGH – Urteil vom 21.02.1995 – KZR 33/93
Besondere Umstände können dazu führen, dass vom Recht der ordentlichen Kündigung eines Vertragshändlervertrages nur Gebrauch gemacht werden kann, wenn besondere (nicht notwendig: wichtige) Gründe vorliegen.
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